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Die von der Berner Regierung vorgeschlagene Erneuerung des Datenschutzgesetzes kommt beim kantonalen Datenschützer gar nicht gut an: «Die geplante Totalrevision verstösst gegen Verfassungsrecht und Völkerrecht», sagt Ueli Buri, Chef der kantonalen Datenschutzaufsichtsstelle.
Streitpunkt ist die «grenzüberschreitende Datenübermittlung», also die Speicherung und Bearbeitung von Daten im unsicheren Ausland mittels Cloud-Lösungen wie Microsoft 365. Denn trotz Warnungen vor zahlreichen «Restrisiken» setzt der Kanton Bern – wie der Bund und zahlreiche Kantone und Gemeinden auch – auf die Software des Techgiganten aus den USA.
Das Problem dabei: Aus Sicht des Bundesrats und der Schweizer Datenschutzbehörden gelten die USA punkto Datenschutz als unsicherer Drittstaat. «Dadurch ergeben sich auch in der Schweiz Unsicherheiten bezüglich der Nutzung von US-Cloud-Lösungen wie Microsoft 365», wie die federführende Direktion für Inneres und Justiz in ihrem Vortrag zum totalrevidierten Datenschutzgesetz schreibt.
Bis zum jetztigen Zeitpunkt werden Personendaten im Kanton Bern in eigenen Rechenzentren gehortet. Nicht auf Microsoft-Servern.. Als US-Unternehmen ist Microsoft dem 2018 eingeführten Cloud Act unterworfen. Das Gesetz erlaubt es US-Behörden, auf Daten in der Cloud zuzugreifen, auch wenn sie in Europa oder der Schweiz gespeichert werden.
Im Zeitalter des Überwachungskapitalismus muss sich auch der Kanton Bern zwischen Sicherheit und Praktikabilität entscheiden. In der Vernehmlassung zum neuen Datenschutzgesetz hat der Regierungsrat zwei Varianten zum künftigen Umgang mit ausländischen Cloud-Anbietern vorgeschlagen:
Variante Eins
Diese
Variante entspricht dem Status quo, der Haltung des Bundesrats und,
soweit bekannt, der Haltung der anderen Kantone. Sie wird vom
Datenschützer begrüsst. Die Personendaten bleiben in der Schweiz oder
anderen Ländern mit einem angemessenen Datenschutz.
Variante Zwei
Diese
hält hingegen eine konkrete Datenschutzverletzung für unwahrscheinlich
und gewichtet die erleichterte Nutzung von US-Cloud-Lösungen durch die
Behörden höher. Personendaten können in dieser Variante in die USA oder
andere Drittstaaten übermittelt werden, selbst wenn sie über kein
angemessenes Datenschutzniveau verfügen.
Der Regierungsrat geht in Variante 2 davon aus, dass die Datenschutzrisiken, die sich für die betroffenen Personen aus der Nutzung von US-Cloud-Lösungen ergeben können, «theoretischer Natur» und in der Praxis «kaum relevant» sind. Kantonsangestellten wäre es demnach erlaubt, jegliche cloudbasierten Zusammenarbeitsplattformen uneingeschränkt zu nutzen.
Weil der Kanton Bern mit diesem Paragrafen weiter gehen würde als alle anderen Kantone, erhofft er sich davon einen «Standortvorteil»: Der Kanton Bern könnte US-Cloud-Angebote so nutzen, wie es in der Privatwirtschaft Standard ist. «Damit verbindet der Regierungsrat die Hoffnung, dass die Behörden ihre Digitalisierungsziele rascher, kostengünstiger und kundenfreundlicher erreichen als mit konventioneller Software, welche ohne Cloud auskommt», sagt die zuständige Regierungsrätin Evi Allemann (SP).
Für Datenschützer Ueli Buri hingegen verstösst der Kanton damit gegen «Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns, die so fundamental sind, dass auch der Gesetzgeber nicht davon abweichen kann».
Dem Standortvorteil-Argument kann Buri wenig abgewinnen. Es sei schwerlich erkennbar, für welchen Wettbewerb dieser Vorteil geschaffen werden solle: «Die öffentlichen Verwaltungen stehen unseres Wissens in keiner Konkurrenz zueinander, und auch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen werden kaum vermehrt in den Kanton Bern umziehen, wenn ihre Daten in das unsichere Ausland übermittelt und dort bearbeitet werden.»
Profitieren würden höchstens die grossen Anbieter, die ihre Cloud-Lösungen im «unkritischen Kanton Bern» leichter verkaufen könnten als andernorts. Dass es durchaus verfassungskonforme Lösungen gebe, zeige etwa der Ersatz von Whatsapp durch Klapp an den Berner Schulen.
Auch der Vergleich mit der Privatwirtschaft ist laut dem Datenschutzchef «verfehlt»: Urteilsfähige Menschen könnten für sich selbst entscheiden, ob sie einer Übermittlung ihrer Daten in «unsichere» Drittstaaten zustimmen wollten oder nicht. Demgegenüber hätten Behörden die Grundrechte von Amtes wegen zu beachten. «Der Kanton Bern kann deshalb aus dem Verhalten der Privaten gar nichts für sich selbst ableiten.»
Den Einwand, dass der Datenschützer mit seiner kompromisslosen Position vor allem Mehrkosten für die
Steuerzahlenden
verursacht, lässt Buri nicht gelten: Der Schutz der Grundrechte sei
immer mit einem gewissen Aufwand der Behörden verbunden.
Was sagt Allemann zu dieser Fundamentalkritik des Datenschützers? Der Regierungsrat habe die Varianten «ergebnisoffen» in die Vernehmlassung geschickt, so die Vorsteherin der Direktion für Inneres und Justiz. Gleichzeitig räumt Allemann ein, dass ihre Direktion die umstrittene Variante «weniger» detailliert ausgearbeitet hat. Der Regierungsrat habe sich erst kurz vor der Vernehmlassung für einen Variantenvorschlag entschieden. Ein «parallel zum Vernehmlassungsverfahren» in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten soll nun die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht beleuchten.
Bei Vorliegen des Gutachtens und der Auswertung der Vernehmlassung wird sich der Regierungsrat laut Allemann entscheiden, was er höher gewichtet: «Datenschutz oder mehr Nutzungsmöglichkeiten für eine effizientere Verwaltung.»Vorneweg, die Links verweisen jeweils auf die mozilla.org Addon Seiten. Für den Google Web Store etwa, liesse sich der Direktlink später dem vorabgehenden Link anhängen. Nun, bevor der Morgen anbricht, liefere ich lieber die fertige Nachricht !
Wichtige Browser-Erweiterungen für das sorgenfreie Stöbern durchs Netz. Weitere helfen bei der Entwicklung von Webseiten, andere bringen bequemlich Schnelligkeit beim Klicken durch etwa eine Bilderflut. Das übernimmt beispielsweise Direct Engineer Download Images Modul.
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Für diejenigen, die sich auf GitHub tummeln und gerne einzelne Dateien mittels Kontextmenu beispielsweise herunterladen möchten gibt es den Developer's Download Helper.
Und last but not least lässt sich beim Feuerfuchs mit dem Amazon Container verhindern, dass Amazon heimlich im Hintergrund die Aktivitäten in den anderen Tabs des Browsers abluchst.
Waterfox - Alternative zu Firefox
Apropos Feuerfuchs, alternativ gibt's den Wasserfuchs (Waterfox) ohne Pocket, sowie etwas leichterem Grundgerüst, doch praktisch gleichen Bedienung und ohne unfreiwillige Studien, sowie gesponserten Empfehlungen. 🙈
Na dann Mast- und Schotbruch, sollen hunderttausend Höllenhunde kommen. Wir sind nun besser gerüstet! Harr! 😝
Wenn Du dem Geräte - Netzwerk weitere Computer, Drucker oder sonstige Geräte anhängen möchtest, doch es hat keine freien Steckplätze mehr, dann versuch' es doch mit dem Anschluss eines zweiten Routers. Zum einen bringt's eine Steigerung der Kapazität. Des weiteren lässt sich der zweite Router auch an Orten aufstellen, wo das das drahtlose Netzwerk zuwenig Power hat oder gar nicht erst erreicht.
Der Artikel ist von der Originalseite wikihow von mir zu Archivzwecken als PDF gedruckt worden. Dachte es könnte dir vielleicht von Nutzen sein.
Im Sinne von Bill und Ted: Kunterbunt ist das Dasein und immer volle Kanne Hoschi! Wünsche ein tolles Weekend!
Okay, wieder mal 'nen Chatbot zutiefst verstört...
Die lieben Leute von Microsoft haben mir wieder mal den Bing Chatbot empfohlen. Da dacht' ich hey; fragen wir den mal über die abgespeckte Variante vom Windows 10 aus. Da habe ich ja im Prinzip eine Lizenz, nur eben bloss für die Home-Edition.
Es wurde ein kurzes Gespräch.
Auch wenn's in Englisch ist und vielleicht nicht dein Ding. Achte Dich darauf, dass der Bot sich zu wiederholen beginnt. Dazu kommt noch, dass er befangen ist und mir gar keine Hilfe leisten kann, weil der Bingbot Gill Bates (einfach die ersten Buchstaben tauschen) wohl etwa nur als geiler Goldesel dient. Will nicht wissen, was die in Redmond alles sonst so treiben, ausser Trampolin springen und Wetten abschliessen.
Also wollte ich nur die vom Sinn befreiten, nervigen Features, die der Bot netterweise noch aufzählte, loswerden. Mittels Powershell lässt sich sogar selbst eine eigene Distribution herstellen, was in meinen Augen die Sache legal macht, solange eine Lizenz vorhanden ist. Naja, da wollte ich ihn fragen, woher ich die bekäme, haha.
Im Prinzip war nichts anstössiges dabei, ausser, dass mich die Bots mit ihrer Wiederholerei nerven. Beim Baize-7B ging's wenigstens fast 'ne Stunde, bis er das Handbuch warf. Nun denn, der Bingbot lernt ja noch. Witzig finde ich die Datenhaufen halt schon - obschon's hier etwas nach Verwertungsgesellschaft riecht. Mal sehen was sie daraus machen.
Cheers and stay safe in the Cyberspace. :-)