Ich suche nach:

Mittwoch, 28. Juni 2023

Folgeabschätzung über Regulierungen entziehen dem Schutzrecht der Leistungen die Basis


Interpellation

Laut Duden ist dies ein von einem oder mehreren Parlamentariern an die Regierung gerichtetes Verlangen um Auskunft in einer bestimmten Sache.

Aber vorerst wird gesnippt - Wenn Stichzettel-Inhalte vergoldet werden.

Das Original wurde von Kire am 15.06.2023 auf der Seite www.digitale-gesellschaft.ch verfasst. 

PC Doc Schmid News Post Bild mit iPhone, welches wie ein Facehugger aus den Alien Filmen an einem Gesicht klebt.
Vor etwas mehr als einem Monat hat der Bundesrat seinen Vorschlag für ein Leistungsschutzrecht vorgestellt. Während des Erarbeitens wurde auch eine Folgeabschätzung erstellt, wie das ganze zu regulieren sei. Diese Folgerschätzung kommt am Schluss zum Punkt, dass diese sogenannten Snippets keinen Zusammenhang mit den schwindenden Einnahmen durch die Medienverlage haben. Nur dagegen täupelet halt der unbeirrbare Bundesrat an. Er hielte sich lieber an den ursprünglichen Plan. Doch o weh; Eine Interpellation - auch, wenn's keine Briquets oder Pellets sind, macht jetzt anscheinend Feuer unterm Hintern. Da folgen bestimmt unangenehme Fragen.

Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP) hat 14.06.2023 im Parlament eine Interpellation unter dem Titel "Regulierungsfolgeabschätzung entzieht dem Leistungsschutzrecht die Grundlage" eingereicht. Darin stellt er fest: Der Bundesrat habe am 24. Mai 2023 die Vernehmlassung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes eröffnet. In Zusammenspiel mit der Einführung des Leistungsschutzrechts wurde eine Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) ausgeführt, welche in der gewürzten Kürze das Folgende festhält:

Die Marktanalyse hat, insbesondere im spezifischen Zusammenhang von Snippets, also dem Nachjagen von Schnipsel, kein Marktversagen ergeben. Insofern fordert das auch kein staatliches Handeln. Diese Codeschnipsel, Text-Snippets, Memes und dergleichen generieren Besucher auf den Seiten der Medienhäuser im Wert von grosszügig geschätzten 12 bis 106 Millionen Schweizer Franken per Anni. Somit sei bereits heute der Fall bewiesen, dass Unternehmen der Medienbranche eine geldwerte Entschädigung für das Verwenden der Verlinkungen durch die Internet - Plattformen erhalten. Einen nennenswerten Schaden durch die fehlende Schnipselsteuer und Linkverteuerer ist höchstwahrscheinlich auszuschliessen. Im Gegenzug können Medienunternehmen Verlinkungen durch Online-Plattformen verweigern. Es ist ihnen technisch jederzeit möglich, diese Verlinkung zu unterbinden. Die Studie erwähnt weiter, dass eine mögliche Unterversorgung der Medienunternehmen kaum durch Snippets verursacht wird.

Das Fazit ist: Im Ergebnis kommt die RFA zum Finale, dass eine Regulierung über Snippets im Kontext des Urheberrechtes "nicht der systematisch direkte Anknüpfungspunkt" sei, und empfiehlt, die Entwicklungen in der europäischen Union abzuwarten. Entgegen dieser klaren Analyse hat sich der Bundesrat für eine Regulierung von Snippets entschieden. Christian Wasserfallen bittet den Bundesrat entsprechend um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass im Kontext von Snippets kein Marktversagen vorliegt?
  2. Wenn nein, auf welcher Basis kommt er zu einem anderen Schluss als die RFA?
  3. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass Medienunternehmen «höchstwahrscheinlich keinen Schaden durch Snippets erleiden»?
  4. Wenn nein, auf welcher Basis kommt er zu einem anderen Schluss als die Regulierungsfolgeabschätzung ?
  5. Hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen, dass es Medienunternehmen technisch jederzeit möglich ist, Verlinkungen durch Online-Plattformen zu verhindern?
  6. Weshalb will der Bundesrat eine staatliche Regulierung, wenn Private die Sache selbst lösen können?
  7. Warum hält der Bundesrat trotz der eindeutigen Synthese der RFA an der Vorlage fest?
  8. Weshalb gibt der Bundesrat überhaupt eine RFA in Auftrag, wenn die Ergebnisse nicht berücksichtigt werden?

Die Interpellation wurde von 16 Mitgliedern des Nationalrats quer durch alle Fraktionen mitunterzeichnet.

Zur Vernehmlassung vom 24. Mai hier klicken!

Lasst es krachen!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Schreib Fragen, Statements und Anmerkungen einfach über das PC Doc Kommentarformular zum Beginn eines Dialogs.