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Dienstag, 25. Oktober 2022

Neues E-ID Gesetz - Volksinitiative geplant

Die Digitale Gesellschaft, sowie die Gruppen rund ums E-ID-Referendum freuen sich über die Entwicklung des neuen Gesetzes für die E-ID. Abermals droht die Gefahr, im Internet zukünftig für alltägliche Sachen den virtuellen Ausweis zücken zu müssen.



Persönliche Daten haben
besseren Schutz nötig




"Zeig Deinen Ausweis!", hallt es dann an allen Ecken. Da heisst's für uns, es vorab beenden, um das Mühsal abzuwenden. Die digitale Gesellschaft hält eine Debatte über den sorgfältigen Umgang mit persönlichen Daten für zwingend. Es ist deshalb eine weiterführende eidgenössische Volksinitiative geplant.

Nach dem gelungenen Referendum gegen das erste E-ID-Gesetz wird nun ein neues Ziel in Angriff genommen genommen. Das Gesetz hat nach dem neuen Entwurf ausdrücklich das Ziel, den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte bei der Verwendung der E-ID zu gewährleisten. An dieser ausdrücklichen Zweckbindung darf kein Weg vorbeiführen.

Der Fallstrick der Sache: Das E-ID-Gesetz überlässt es den Betreibern von Internet-Plattformen, Onlineshops und Websites, wie und womit (Name, Alter, Nationalität etc.) sich ein Besucher identifizieren muss. Damit besteht das offensichtliche Risiko, dass ein Ausweis plötzlich für alles mögliche gebraucht wird. Findigen Zeitgenossen ist die Zunahme von solchen Abfragen sicherlich schon aufgefallen.

"So wie wir uns heute beim Betreten des Schuhgeschäfts nicht ausweisen müssen, möchten wir dies auch zukünftig online nicht tun müssen. Hier muss dringend nachgebessert werden.", erwähnt Erik Schönenberger, der Co-Kampagnenleiter des E-ID-Referendums und auch Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft. Das jederzeitige Recht den Ausweis einzufordern soll, wenn überhaupt, einzig der Polizei erlaubt bleiben.

Aber Achtung: Ein Schutz vor alltäglichen Ausweiskontrollen im digitalen Raum schützt das jetzige Datenschutzgesetz nicht: Illegale Datenbearbeitung ist sogar ausdrücklich möglich! Wenn sie mit einem überwiegenden privaten Interesse gerechtfertigt werden können. Was an der Front vorm Schirm die zweckfremde Datenbearbeitungen möglich macht. Wie etwa wegen einem starken wirtschaftlichen Interesse.

Damit nicht genug, es liessen sich die datenschutzrechtlichen Grundsätze über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wie auch sonstigem Kleingedrucktem ausgehebelt werden. Es dürfen Daten bearbeitet werden, welche nicht nötig und zweckmässig sind. Wie öfters ist es für den betroffenen Menschen schwierig, wirksam zu widersprechen oder sich alternativ zu wehren. Solch ein Widerstand ist in jedem Fall erst, nachdem es bereits passiert ist, möglich. Dass es dann bereits zu spät ist, macht den blinden Fleck im neuen E-ID-Gesetz beispielhaft, weshalb der Datenschutz in der Schweiz aus Sicht der Betroffenen mangelhaft ist.

Die digitale Gesellschaft ist jedoch in der Überzeugung, dass der Datenschutz und die Datennutzung nicht gegensätzlich sein müssen. 
Im Gegenteil: Digitale Demokratie, E-Government, sowie neue Geschäftsmodelle bauen alle auf dem Vertrauen der Menschen in der Schweiz. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Personendaten kann dieses Vertrauen auch in Zukunft gewährleisten. Mehr als nur das neue E-ID-Gesetz sollte nachgebessert werden, wobei die notwendige Debatte über den verantwortungsvollen Umgang mit Personendaten mit einer weiterführenden eidgenössische Volksinitiative durch die digitale Gesellschaft gestartet wird.

Weiterführende Informationen:


Der Text wurde einem Post der digitalen Gesellschaft entnommen, gekürzt und teilweise mit eigenen Worten angepasst.

Donnerstag, 9. September 2021

Der Umgang mit der Idenditätskarte im Netz

Die Identität im Netz

Manch einer fürchtet sich vor Betrug im Internet. Trotzdem gehen viele davon ziemlich sorglos mit ihren wertvollen Daten um. Als Beispiel dient etwa die gespeicherten Information auf der Identitätskarte. Der neue Ausweis enthält neben den sichtbaren Daten auch ein Speicher- und Verarbeitungsmedium, unter anderem für den Identitätsnachweis über elektronische Geräte.

Das Ausweisgesetz soll die sensiblen Daten und die neuen Funktionen vor Missbrauch schützen.

Das Hotel erstellt beim Einchecken eine Kopie, das Fitnessstudio verlangt ein Pfand als Sicherheit. So kommt es, dass es für viele Menschen nichts Aussergewöhnliches mehr ist, ihren Personalausweis an Fremde auszuhändigen.

Doch Unternehmen dürfen ihre Kunden gar nicht dazu auffordern.

Schon seit 2010 ist es Dritten grundsätzlich nicht mehr erlaubt, den Personalausweis zu fotokopieren, zu scannen oder als Pfand nehmen zu wollen. Die Ausnahme gilt nur in wenigen einzelnen Fällen, wie etwa für einige Behörden, für Banken und seit dem BÜPF auch Telekommunikationsanbieter.

Der Expertenrat besagt:

Das Dokument oder den Ausweis behalten und das Weitergeben ablehnen. Auch Unternehmen müssen sich damit zufrieden geben, sich den Ausweis zeigen zu lassen, um beispielsweise jemanden zu identifizieren oder Angaben über Alter und Anschrift zu überprüfen.

Neu sind sichere Signaturen möglich, um Verträge, Urkunden oder Anträge digital zu “unterschreiben”. Doch auch der gute alte Ausweis beinhaltet persönliche Informationen, die nicht in fremde Hände gelangen sollten. Dann gilt; Sind die Daten einmal in Umlauf, lässt sich ihre Verbreitung nur schwer unterbinden. Das Ausweisgesetz soll die Gefahr des Missbrauchs eindämmen.

Weitere Tipps:

  • Ausweis möglichst nie an Dritte abgeben. Eine Sonderregelung gilt für einige Behörden, beispielsweise die Polizei.
  • Von Fremden keine Kopien des Ausweises anfertigen lassen. Ausnahmen: Banken sind aufgrund des Geldwäschegesetzes sogar dazu verpflichtet, die Daten aufzunehmen und zu speichern. Auch Telekommunikationsanbieter dürfen im Rahmen eines Vertragsabschlusses Kopien anfertigen.
  • Wer es für notwendig hält, eine Kopie des Ausweises an Dritte weiterzugeben, sollte dort möglichst alle nicht erforderlichen Daten schwärzen.
  • Private Sicherungskopien des Ausweises sind weiterhin erlaubt.

Quellen

Quelle: ruv.de