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Der
Kanton Bern hat vor den Datenschutz lockern. So sei eine effizientere
Verwaltung möglich. Das ist doch verfassungswidrig, findet der Experte.
Nah an der Wolke: Im Circle-Zentrum beim Flughafen Zürich befindet sich der Schweizer Hauptsitz von Microsoft.
Foto: Urs Jaudas
Die
von der Berner Regierung vorgeschlagene Erneuerung des
Datenschutzgesetzes kommt beim kantonalen Datenschützer gar nicht gut
an: «Die geplante Totalrevision verstösst gegen Verfassungsrecht und
Völkerrecht», sagt Ueli Buri, Chef der kantonalen
Datenschutzaufsichtsstelle.
Streitpunkt
ist die «grenzüberschreitende Datenübermittlung», also die Speicherung
und Bearbeitung von Daten im unsicheren Ausland mittels Cloud-Lösungen
wie Microsoft 365. Denn trotz Warnungen vor zahlreichen «Restrisiken» setzt der Kanton Bern – wie der Bund und zahlreiche Kantone und Gemeinden auch – auf die Software des Techgiganten aus den USA.
Das
Problem dabei: Aus Sicht des Bundesrats und der Schweizer
Datenschutzbehörden gelten die USA punkto Datenschutz als unsicherer
Drittstaat. «Dadurch ergeben sich auch in der Schweiz Unsicherheiten
bezüglich der Nutzung von US-Cloud-Lösungen wie Microsoft 365», wie die
federführende Direktion für Inneres und Justiz in ihrem Vortrag zum totalrevidierten Datenschutzgesetz schreibt.
Heikle Daten werden in den USA gespeichert
Bis zum jetztigen Zeitpunkt werden Personendaten im Kanton Bern in eigenen Rechenzentren gehortet. Nicht
auf Microsoft-Servern.. Als US-Unternehmen ist Microsoft dem
2018 eingeführten Cloud Act unterworfen. Das Gesetz erlaubt es
US-Behörden, auf Daten in der Cloud zuzugreifen, auch wenn sie in Europa
oder der Schweiz gespeichert werden.
Im Zeitalter des Überwachungskapitalismus muss
sich auch der Kanton Bern zwischen Sicherheit und
Praktikabilität entscheiden. In der Vernehmlassung zum neuen
Datenschutzgesetz hat der Regierungsrat zwei Varianten zum künftigen
Umgang mit ausländischen Cloud-Anbietern vorgeschlagen:
Variante Eins Diese
Variante entspricht dem Status quo, der Haltung des Bundesrats und,
soweit bekannt, der Haltung der anderen Kantone. Sie wird vom
Datenschützer begrüsst. Die Personendaten bleiben in der Schweiz oder
anderen Ländern mit einem angemessenen Datenschutz.
Variante Zwei Diese
hält hingegen eine konkrete Datenschutzverletzung für unwahrscheinlich
und gewichtet die erleichterte Nutzung von US-Cloud-Lösungen durch die
Behörden höher. Personendaten können in dieser Variante in die USA oder
andere Drittstaaten übermittelt werden, selbst wenn sie über kein
angemessenes Datenschutzniveau verfügen.
Der
Regierungsrat geht in Variante 2 davon aus, dass die
Datenschutzrisiken, die sich für die betroffenen Personen aus der
Nutzung von US-Cloud-Lösungen ergeben können, «theoretischer Natur» und
in der Praxis «kaum relevant» sind. Kantonsangestellten wäre es demnach
erlaubt, jegliche cloudbasierten Zusammenarbeitsplattformen
uneingeschränkt zu nutzen.
Standortvorteil durch schwachen Datenschutz
Weil
der Kanton Bern mit diesem Paragrafen weiter gehen würde als alle
anderen Kantone, erhofft er sich davon einen «Standortvorteil»: Der
Kanton Bern könnte US-Cloud-Angebote so nutzen, wie es in der
Privatwirtschaft Standard ist. «Damit verbindet der Regierungsrat die
Hoffnung, dass die Behörden ihre Digitalisierungsziele rascher,
kostengünstiger und kundenfreundlicher erreichen als mit
konventioneller Software, welche ohne Cloud auskommt», sagt die zuständige
Regierungsrätin Evi Allemann (SP).
Regierungsrätin Evi Allemann (SP) hofft auf raschere Digitalisierung dank Cloud-Lösungen.
Foto: Christian Pfander
Für
Datenschützer Ueli Buri hingegen verstösst der Kanton damit gegen
«Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns, die so fundamental sind, dass
auch der Gesetzgeber nicht davon abweichen kann».
Profitieren vom «unkritischen Kanton»
Dem
Standortvorteil-Argument kann Buri wenig abgewinnen. Es sei schwerlich
erkennbar, für welchen Wettbewerb dieser Vorteil geschaffen werden
solle: «Die öffentlichen Verwaltungen stehen unseres Wissens in keiner
Konkurrenz zueinander, und auch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
werden kaum vermehrt in den Kanton Bern umziehen, wenn ihre Daten in
das unsichere Ausland übermittelt und dort bearbeitet werden.»
Profitieren
würden höchstens die grossen Anbieter, die ihre Cloud-Lösungen im
«unkritischen Kanton Bern» leichter verkaufen könnten als andernorts.
Dass es durchaus verfassungskonforme Lösungen gebe, zeige etwa der Ersatz von Whatsapp durch Klapp an den Berner Schulen.
Der
Schutz der Grundrechte sei immer mit einem gewissen Aufwand der
Behörden verbunden, sagt der kantonale Datenschützer Ueli Buri.
Foto: PD
Auch
der Vergleich mit der Privatwirtschaft ist laut dem Datenschutzchef
«verfehlt»: Urteilsfähige Menschen könnten für sich selbst entscheiden,
ob sie einer Übermittlung ihrer Daten in «unsichere» Drittstaaten
zustimmen wollten oder nicht. Demgegenüber hätten Behörden die
Grundrechte von Amtes wegen zu beachten. «Der Kanton Bern kann deshalb
aus dem Verhalten der Privaten gar nichts für sich selbst ableiten.»
Den Einwand, dass der Datenschützer mit seiner kompromisslosen Position vor allem Mehrkosten für die Steuerzahlenden
verursacht, lässt Buri nicht gelten: Der Schutz der Grundrechte sei
immer mit einem gewissen Aufwand der Behörden verbunden.
Allemann kündigt Rechtsgutachten an
Was
sagt Allemann zu dieser Fundamentalkritik des Datenschützers? Der
Regierungsrat habe die Varianten «ergebnisoffen» in die Vernehmlassung
geschickt, so die Vorsteherin der Direktion für Inneres und Justiz.
Gleichzeitig räumt Allemann ein, dass ihre Direktion die umstrittene
Variante «weniger» detailliert ausgearbeitet hat. Der Regierungsrat habe
sich erst kurz vor der Vernehmlassung für einen Variantenvorschlag
entschieden. Ein «parallel zum Vernehmlassungsverfahren» in Auftrag
gegebenes Rechtsgutachten soll nun die Vereinbarkeit mit übergeordnetem
Recht beleuchten.
Bei
Vorliegen des Gutachtens und der Auswertung der Vernehmlassung wird
sich der Regierungsrat laut Allemann entscheiden, was er höher
gewichtet: «Datenschutz oder mehr Nutzungsmöglichkeiten für eine
effizientere Verwaltung.»