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Donnerstag, 9. September 2021

Der Umgang mit der Idenditätskarte im Netz

Die Identität im Netz

Manch einer fürchtet sich vor Betrug im Internet. Trotzdem gehen viele davon ziemlich sorglos mit ihren wertvollen Daten um. Als Beispiel dient etwa die gespeicherten Information auf der Identitätskarte. Der neue Ausweis enthält neben den sichtbaren Daten auch ein Speicher- und Verarbeitungsmedium, unter anderem für den Identitätsnachweis über elektronische Geräte.

Das Ausweisgesetz soll die sensiblen Daten und die neuen Funktionen vor Missbrauch schützen.

Das Hotel erstellt beim Einchecken eine Kopie, das Fitnessstudio verlangt ein Pfand als Sicherheit. So kommt es, dass es für viele Menschen nichts Aussergewöhnliches mehr ist, ihren Personalausweis an Fremde auszuhändigen.

Doch Unternehmen dürfen ihre Kunden gar nicht dazu auffordern.

Schon seit 2010 ist es Dritten grundsätzlich nicht mehr erlaubt, den Personalausweis zu fotokopieren, zu scannen oder als Pfand nehmen zu wollen. Die Ausnahme gilt nur in wenigen einzelnen Fällen, wie etwa für einige Behörden, für Banken und seit dem BÜPF auch Telekommunikationsanbieter.

Der Expertenrat besagt:

Das Dokument oder den Ausweis behalten und das Weitergeben ablehnen. Auch Unternehmen müssen sich damit zufrieden geben, sich den Ausweis zeigen zu lassen, um beispielsweise jemanden zu identifizieren oder Angaben über Alter und Anschrift zu überprüfen.

Neu sind sichere Signaturen möglich, um Verträge, Urkunden oder Anträge digital zu “unterschreiben”. Doch auch der gute alte Ausweis beinhaltet persönliche Informationen, die nicht in fremde Hände gelangen sollten. Dann gilt; Sind die Daten einmal in Umlauf, lässt sich ihre Verbreitung nur schwer unterbinden. Das Ausweisgesetz soll die Gefahr des Missbrauchs eindämmen.

Weitere Tipps:

  • Ausweis möglichst nie an Dritte abgeben. Eine Sonderregelung gilt für einige Behörden, beispielsweise die Polizei.
  • Von Fremden keine Kopien des Ausweises anfertigen lassen. Ausnahmen: Banken sind aufgrund des Geldwäschegesetzes sogar dazu verpflichtet, die Daten aufzunehmen und zu speichern. Auch Telekommunikationsanbieter dürfen im Rahmen eines Vertragsabschlusses Kopien anfertigen.
  • Wer es für notwendig hält, eine Kopie des Ausweises an Dritte weiterzugeben, sollte dort möglichst alle nicht erforderlichen Daten schwärzen.
  • Private Sicherungskopien des Ausweises sind weiterhin erlaubt.

Quellen

Quelle: ruv.de

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