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Dienstag, 25. Oktober 2022

Neues E-ID Gesetz - Volksinitiative geplant

Die Digitale Gesellschaft, sowie die Gruppen rund ums E-ID-Referendum freuen sich über die Entwicklung des neuen Gesetzes für die E-ID. Abermals droht die Gefahr, im Internet zukünftig für alltägliche Sachen den virtuellen Ausweis zücken zu müssen.



Persönliche Daten haben
besseren Schutz nötig




"Zeig Deinen Ausweis!", hallt es dann an allen Ecken. Da heisst's für uns, es vorab beenden, um das Mühsal abzuwenden. Die digitale Gesellschaft hält eine Debatte über den sorgfältigen Umgang mit persönlichen Daten für zwingend. Es ist deshalb eine weiterführende eidgenössische Volksinitiative geplant.

Nach dem gelungenen Referendum gegen das erste E-ID-Gesetz wird nun ein neues Ziel in Angriff genommen genommen. Das Gesetz hat nach dem neuen Entwurf ausdrücklich das Ziel, den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte bei der Verwendung der E-ID zu gewährleisten. An dieser ausdrücklichen Zweckbindung darf kein Weg vorbeiführen.

Der Fallstrick der Sache: Das E-ID-Gesetz überlässt es den Betreibern von Internet-Plattformen, Onlineshops und Websites, wie und womit (Name, Alter, Nationalität etc.) sich ein Besucher identifizieren muss. Damit besteht das offensichtliche Risiko, dass ein Ausweis plötzlich für alles mögliche gebraucht wird. Findigen Zeitgenossen ist die Zunahme von solchen Abfragen sicherlich schon aufgefallen.

"So wie wir uns heute beim Betreten des Schuhgeschäfts nicht ausweisen müssen, möchten wir dies auch zukünftig online nicht tun müssen. Hier muss dringend nachgebessert werden.", erwähnt Erik Schönenberger, der Co-Kampagnenleiter des E-ID-Referendums und auch Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft. Das jederzeitige Recht den Ausweis einzufordern soll, wenn überhaupt, einzig der Polizei erlaubt bleiben.

Aber Achtung: Ein Schutz vor alltäglichen Ausweiskontrollen im digitalen Raum schützt das jetzige Datenschutzgesetz nicht: Illegale Datenbearbeitung ist sogar ausdrücklich möglich! Wenn sie mit einem überwiegenden privaten Interesse gerechtfertigt werden können. Was an der Front vorm Schirm die zweckfremde Datenbearbeitungen möglich macht. Wie etwa wegen einem starken wirtschaftlichen Interesse.

Damit nicht genug, es liessen sich die datenschutzrechtlichen Grundsätze über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wie auch sonstigem Kleingedrucktem ausgehebelt werden. Es dürfen Daten bearbeitet werden, welche nicht nötig und zweckmässig sind. Wie öfters ist es für den betroffenen Menschen schwierig, wirksam zu widersprechen oder sich alternativ zu wehren. Solch ein Widerstand ist in jedem Fall erst, nachdem es bereits passiert ist, möglich. Dass es dann bereits zu spät ist, macht den blinden Fleck im neuen E-ID-Gesetz beispielhaft, weshalb der Datenschutz in der Schweiz aus Sicht der Betroffenen mangelhaft ist.

Die digitale Gesellschaft ist jedoch in der Überzeugung, dass der Datenschutz und die Datennutzung nicht gegensätzlich sein müssen. 
Im Gegenteil: Digitale Demokratie, E-Government, sowie neue Geschäftsmodelle bauen alle auf dem Vertrauen der Menschen in der Schweiz. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Personendaten kann dieses Vertrauen auch in Zukunft gewährleisten. Mehr als nur das neue E-ID-Gesetz sollte nachgebessert werden, wobei die notwendige Debatte über den verantwortungsvollen Umgang mit Personendaten mit einer weiterführenden eidgenössische Volksinitiative durch die digitale Gesellschaft gestartet wird.

Weiterführende Informationen:


Der Text wurde einem Post der digitalen Gesellschaft entnommen, gekürzt und teilweise mit eigenen Worten angepasst.

Sonntag, 30. Januar 2022

Zeit für eine vertrauenswürdige E-ID

Gut vor einem Jahr startete der Kampf um die Rechte für die E-ID und lieferte schon bald hitzige Debatten. Wehrbare Nerds zogen gegen einen Zusammenschluss aus Bundesrat, Parlamentarier und Wirtschaftslobbyisten zu Felde. Schlussendlich hat der Rat der Bünde eine Entscheidung gefällt.

Eine, die noch im letzten Jahr unfassbar, unhaltbar, ja sogar mirakulös gewesen wäre; Anstelle einem weiteren Geschäftsmodell, das zur fröhlich einseitigen Verglasung und anschliessender Ausbeutung der  Bevölkerung durch ein Syndikat von wenigen hätte führen können. Ich frage mich an der Stelle grad, warum wir noch Quarzsand schürfen und brennen; Glas gäb's genug. Im Gegensatz zum gläsernen Bürger steht bei der neuen ID der Zweck für die Allgemeinheit im Mittelpunkt. Selbstbestimmung im Digitalen, Sparsamkeit was Daten anbelangt und auch Datenschutz durch Technik sind die Richtlinien.


Vor einem Jahr haben wir die Abstimmungskampagne zum E-ID-Referendum mit einer Medienkonferenz lanciert. Das Referendum wurde notwendig, nachdem Bundesrat und Parlament nach langer Vorbereitungsphase eine E-ID beschlossen hatten, die private Vermittler bevorzugten. Somit wurden alle Stimmen missachtet, welche einen besseren Datenschutz und die Vergabe als hoheitliche Berufung gewollt hatten.

Laut den Befürwortern des Erlasses würde mit dem Referendum unnötig Zeit vergehen. Währenddessen steht der Schweiz mit der "rabiaten Opposition" eine Digitalisierungs-Blockade bevor. Desto erfreulicher war das Ergebnis der Abstimmung; Die helvetische Stimmbevölkerung lehnte das E-ID-Gesetz im März 2021 mit genug Wucht einer Zweidrittelmehrheit ab.

Die Bundesrätin Karin Keller-Suter sprach am Abstimmungssonntag von "einem Rückschritt" - dafür verdient sie einmal mehr einen Tritt. Jedoch wurde somit ein wichtiger Richtungswechsel erst möglich.

Kurz nachdem der Abstimmungstag vorüber war, reichte die Piratenpartei gemeinsam mit den Angestellten vom Volk - also den Räten - eine Motion für eine vertrauenswürdige, staatliche E-ID an den Bund. Eine Einzigartigkeit ist wohl, dass sie dann in sechsfacher Ausführung und unterstützt von allen Fraktionen eingereicht wurde. Dieses deutliche Zeichen erlaubte ein Kurswechsel um 180 Grad.

Es folgte im Herbst 2021 der Austausch im Rahmen des Beirats Digitale Schweiz, eine publike Konsultation zum Zielbild der E-ID und eine konferenzielle Diskussion.

Heute hat der Bundesrat den Kurswechsel definitiv vollzogen und einen Richtungsentscheid zur zukünftigen E-ID getroffen. Dieser sieht vor:

Halter der E‑ID sollen maximal mögliche Kontrolle über ihre Daten erhalten (Self-Sovereign Identity - die eigene Identitätssouveränität). Der Schutz der Daten soll unter anderem durch das System selber (Privacy by Design - Privatsphäre durch Technik), zudem auch durch die Reduzierung der notwendigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) wie auch eine dezentrale Speicherung der Daten ermöglicht werden. Die E-ID soll ausserdem auf einer rein staatlich betriebenen Verwaltung aufbauen. 

Dies ist ein gewaltiger Erfolg.

Mit dem E-ID-Referendum ist es nicht nur gelungen, die Privatisierung der E-ID zu verhindern sondern die Diskussion in neue und andere Bahnen zu lenken. Anstelle eines destruktiven Geschäftsmodells für Private ist nun endlich wieder mal der Nutzen für Jeden im Fokus der Anstrengung. Digitale Selbstbestimmung, Datensparsamkeit und Datenschutz durch Technik sind die Flaggschiffe dieser Bewegung.


Der Text ist eine Abwandlung des Originals von der digitalen Gesellschaft.

Über die Urheber dieser Kuration