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Dienstag, 25. Oktober 2022

Neues E-ID Gesetz - Volksinitiative geplant

Die Digitale Gesellschaft, sowie die Gruppen rund ums E-ID-Referendum freuen sich über die Entwicklung des neuen Gesetzes für die E-ID. Abermals droht die Gefahr, im Internet zukünftig für alltägliche Sachen den virtuellen Ausweis zücken zu müssen.



Persönliche Daten haben
besseren Schutz nötig




"Zeig Deinen Ausweis!", hallt es dann an allen Ecken. Da heisst's für uns, es vorab beenden, um das Mühsal abzuwenden. Die digitale Gesellschaft hält eine Debatte über den sorgfältigen Umgang mit persönlichen Daten für zwingend. Es ist deshalb eine weiterführende eidgenössische Volksinitiative geplant.

Nach dem gelungenen Referendum gegen das erste E-ID-Gesetz wird nun ein neues Ziel in Angriff genommen genommen. Das Gesetz hat nach dem neuen Entwurf ausdrücklich das Ziel, den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte bei der Verwendung der E-ID zu gewährleisten. An dieser ausdrücklichen Zweckbindung darf kein Weg vorbeiführen.

Der Fallstrick der Sache: Das E-ID-Gesetz überlässt es den Betreibern von Internet-Plattformen, Onlineshops und Websites, wie und womit (Name, Alter, Nationalität etc.) sich ein Besucher identifizieren muss. Damit besteht das offensichtliche Risiko, dass ein Ausweis plötzlich für alles mögliche gebraucht wird. Findigen Zeitgenossen ist die Zunahme von solchen Abfragen sicherlich schon aufgefallen.

"So wie wir uns heute beim Betreten des Schuhgeschäfts nicht ausweisen müssen, möchten wir dies auch zukünftig online nicht tun müssen. Hier muss dringend nachgebessert werden.", erwähnt Erik Schönenberger, der Co-Kampagnenleiter des E-ID-Referendums und auch Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft. Das jederzeitige Recht den Ausweis einzufordern soll, wenn überhaupt, einzig der Polizei erlaubt bleiben.

Aber Achtung: Ein Schutz vor alltäglichen Ausweiskontrollen im digitalen Raum schützt das jetzige Datenschutzgesetz nicht: Illegale Datenbearbeitung ist sogar ausdrücklich möglich! Wenn sie mit einem überwiegenden privaten Interesse gerechtfertigt werden können. Was an der Front vorm Schirm die zweckfremde Datenbearbeitungen möglich macht. Wie etwa wegen einem starken wirtschaftlichen Interesse.

Damit nicht genug, es liessen sich die datenschutzrechtlichen Grundsätze über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wie auch sonstigem Kleingedrucktem ausgehebelt werden. Es dürfen Daten bearbeitet werden, welche nicht nötig und zweckmässig sind. Wie öfters ist es für den betroffenen Menschen schwierig, wirksam zu widersprechen oder sich alternativ zu wehren. Solch ein Widerstand ist in jedem Fall erst, nachdem es bereits passiert ist, möglich. Dass es dann bereits zu spät ist, macht den blinden Fleck im neuen E-ID-Gesetz beispielhaft, weshalb der Datenschutz in der Schweiz aus Sicht der Betroffenen mangelhaft ist.

Die digitale Gesellschaft ist jedoch in der Überzeugung, dass der Datenschutz und die Datennutzung nicht gegensätzlich sein müssen. 
Im Gegenteil: Digitale Demokratie, E-Government, sowie neue Geschäftsmodelle bauen alle auf dem Vertrauen der Menschen in der Schweiz. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Personendaten kann dieses Vertrauen auch in Zukunft gewährleisten. Mehr als nur das neue E-ID-Gesetz sollte nachgebessert werden, wobei die notwendige Debatte über den verantwortungsvollen Umgang mit Personendaten mit einer weiterführenden eidgenössische Volksinitiative durch die digitale Gesellschaft gestartet wird.

Weiterführende Informationen:


Der Text wurde einem Post der digitalen Gesellschaft entnommen, gekürzt und teilweise mit eigenen Worten angepasst.

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