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Mittwoch, 28. Juni 2023

Folgeabschätzung über Regulierungen entziehen dem Schutzrecht der Leistungen die Basis


Interpellation

Laut Duden ist dies ein von einem oder mehreren Parlamentariern an die Regierung gerichtetes Verlangen um Auskunft in einer bestimmten Sache.

Aber vorerst wird gesnippt - Wenn Stichzettel-Inhalte vergoldet werden.

Das Original wurde von Kire am 15.06.2023 auf der Seite www.digitale-gesellschaft.ch verfasst. 

PC Doc Schmid News Post Bild mit iPhone, welches wie ein Facehugger aus den Alien Filmen an einem Gesicht klebt.
Vor etwas mehr als einem Monat hat der Bundesrat seinen Vorschlag für ein Leistungsschutzrecht vorgestellt. Während des Erarbeitens wurde auch eine Folgeabschätzung erstellt, wie das ganze zu regulieren sei. Diese Folgerschätzung kommt am Schluss zum Punkt, dass diese sogenannten Snippets keinen Zusammenhang mit den schwindenden Einnahmen durch die Medienverlage haben. Nur dagegen täupelet halt der unbeirrbare Bundesrat an. Er hielte sich lieber an den ursprünglichen Plan. Doch o weh; Eine Interpellation - auch, wenn's keine Briquets oder Pellets sind, macht jetzt anscheinend Feuer unterm Hintern. Da folgen bestimmt unangenehme Fragen.

Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP) hat 14.06.2023 im Parlament eine Interpellation unter dem Titel "Regulierungsfolgeabschätzung entzieht dem Leistungsschutzrecht die Grundlage" eingereicht. Darin stellt er fest: Der Bundesrat habe am 24. Mai 2023 die Vernehmlassung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes eröffnet. In Zusammenspiel mit der Einführung des Leistungsschutzrechts wurde eine Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) ausgeführt, welche in der gewürzten Kürze das Folgende festhält:

Die Marktanalyse hat, insbesondere im spezifischen Zusammenhang von Snippets, also dem Nachjagen von Schnipsel, kein Marktversagen ergeben. Insofern fordert das auch kein staatliches Handeln. Diese Codeschnipsel, Text-Snippets, Memes und dergleichen generieren Besucher auf den Seiten der Medienhäuser im Wert von grosszügig geschätzten 12 bis 106 Millionen Schweizer Franken per Anni. Somit sei bereits heute der Fall bewiesen, dass Unternehmen der Medienbranche eine geldwerte Entschädigung für das Verwenden der Verlinkungen durch die Internet - Plattformen erhalten. Einen nennenswerten Schaden durch die fehlende Schnipselsteuer und Linkverteuerer ist höchstwahrscheinlich auszuschliessen. Im Gegenzug können Medienunternehmen Verlinkungen durch Online-Plattformen verweigern. Es ist ihnen technisch jederzeit möglich, diese Verlinkung zu unterbinden. Die Studie erwähnt weiter, dass eine mögliche Unterversorgung der Medienunternehmen kaum durch Snippets verursacht wird.

Das Fazit ist: Im Ergebnis kommt die RFA zum Finale, dass eine Regulierung über Snippets im Kontext des Urheberrechtes "nicht der systematisch direkte Anknüpfungspunkt" sei, und empfiehlt, die Entwicklungen in der europäischen Union abzuwarten. Entgegen dieser klaren Analyse hat sich der Bundesrat für eine Regulierung von Snippets entschieden. Christian Wasserfallen bittet den Bundesrat entsprechend um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass im Kontext von Snippets kein Marktversagen vorliegt?
  2. Wenn nein, auf welcher Basis kommt er zu einem anderen Schluss als die RFA?
  3. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass Medienunternehmen «höchstwahrscheinlich keinen Schaden durch Snippets erleiden»?
  4. Wenn nein, auf welcher Basis kommt er zu einem anderen Schluss als die Regulierungsfolgeabschätzung ?
  5. Hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen, dass es Medienunternehmen technisch jederzeit möglich ist, Verlinkungen durch Online-Plattformen zu verhindern?
  6. Weshalb will der Bundesrat eine staatliche Regulierung, wenn Private die Sache selbst lösen können?
  7. Warum hält der Bundesrat trotz der eindeutigen Synthese der RFA an der Vorlage fest?
  8. Weshalb gibt der Bundesrat überhaupt eine RFA in Auftrag, wenn die Ergebnisse nicht berücksichtigt werden?

Die Interpellation wurde von 16 Mitgliedern des Nationalrats quer durch alle Fraktionen mitunterzeichnet.

Zur Vernehmlassung vom 24. Mai hier klicken!

Lasst es krachen!

Samstag, 17. Juni 2023

Unnötige Dienste in Windows 10: Abschalten und den PC beschleunigen

Wie vielleicht schon aufgefallen ist, sind Microsoft's Windows-Dienste fester Bestandteil des Betriebssystems. Diese können beim Start des Systems gestartet, angehalten oder beendet werden. Windows 10 hat eine erweiterte Übersicht über die Dienste, die auf Ihrem PC aktiv sind. Sie sehen, ob sie ausgeführt wurden, gestoppt wurden oder nicht. Windows hat viele Dienste auf seinem System registriert. Die Liste der wichtigsten ist nun zusammengestellt. Hier sind die Empfehlungen für die wichtigsten. Windows-Task-Manager bietet eine Möglichkeit, Dienste anzuzeigen, die nicht von Microsoft stammen. Sie können die Dateien über eine Checkbox anzeigen lassen. Die Tuning-Suiten von Windows bieten nützliche Informationen, ob ein Dienst unnötig ist oder nicht. Sie können Dienste auch über Start- > Ausführen-Dienste aufrufen. Wenn Sie einen wichtigen Dienst abschalten wollen, können Sie ihn gar nicht mehr nutzen. Die Tuning-Suites bieten die Möglichkeit, die Dienste zu streichen. Die Verwaltung von Diensten erfolgt über die Verwaltungskonsole unter Dienste. Sie sehen, ob der Dienst ausgeführt wurde, gestoppt wurde oder nicht. Windows XP hatte schon einige Dienste, die nicht unbedingt systemrelevant sind, analysiert. Wir haben die Mühe gemacht, diese zu analysieren und eine Empfehlung abzugeben. Windows bietet eine Suchanfrage nach Diensten an. Sie hilft Ihnen, ob der Dienst notwendig ist oder nicht. Eine gute Quelle, um zu wissen, wofür er benötigt wird, ist die Webseite von Microsoft selber - irgendwo habe ich noch einen Link mit Empfehlungen zu allen Diensten. Es wird sogar erläutert, wozu die Dienste gebraucht werden. Mit den Glary Utilities können Sie effektiv Dienste abschalten, welche das System verlangsamen. Ebenso effektiv, lässt sich so das System auch zerschiessen. Obschon ich definitiv schon gröbere Geschütze wie Autoruns oder PowerShell Scripte verwendet hatte, welche bisher bald jede Windoof 11 Version zu zerborstenen Scheiben verwandelt hatte. Es geht auch ganz einfach mit hauseigenen Windows Methoden über die Start- und Start-Task-Verwaltung. Wenn Sie einen wichtigen Dienst abschalten, können Sie die Performance-Maßnahme nicht spürbar verbessern. Die Liste der unwichtigsten PC-Dienste enthält Hinweise auf die Ursachen. Windows XP hat viele Dienste, die nicht von Microsoft stammen, auf dem Betriebssystem installiert sind. Die Liste der wichtigsten ist noch nicht fertig. Wenn Sie einen Dienst von Windows nicht abschalten können, können Sie es mit Hilfe der Tuning-Suites erleichtern. Wenn Sie einen wichtigen Dienst abschalten wollen, können Sie die Ersparnis von Windows nicht mehr nutzen. Wenn Sie die Einstellungen ändern wollen, müssen Sie den Starttyp auf "manuell" setzen. In Windows können Sie Dienste über die Start- und Start-Task-Manager abschalten. Sie können die Einstellungen ändern, um die Funktionalität zu verbessern. Wenn Sie einen wichtigen Dienst abschalten wollen, können Sie es nicht vermeiden. Die meisten Tuning-Suites bieten das Abschalten als Performance-Maßnahme an.

PC Doc Samuel Schmid Urtenen Schönbühl mit Regenbogen vor dem Büro

Etwas ungewöhnlich geschrieben und noch zäher zu lesen - dieser Textblock wurde ursprünglich von einem neuralen Netzwerk generiert. Dem versierten Leser wird auffallen, dass ich plötzlich sieze, obschon ich eine neutrale Schreibweise allen vorziehe und eher zum Duzis greife, weil's süffisanter zum Lesen ist.

Aber trotzdem hat der Bot den Qualitätsanforderungen nicht standgehalten, weil er beinahe schon heimlichfeiss Seitenempfehlungen in der Textschwulst hinterliess.

Naja, lieber Herr oder liebe Frau; lasset es Hirn regnen! Zumindest für die, denen es nur künstlich gegeben worden ist. Ich denke, es braucht noch eine ordentliche Weile, bis solche Dienste vernünftig verwendet werden können, um einem die Schreibarbeit abzunehmen.

Eh nu, game on und schönes Weekend!


Donnerstag, 18. Mai 2023

Kurzupdate

Wusstet ihr, dass Informatiker die Zwiebeln hacken statt schneiden? 🔓🧅

Mir ist ausserdem zu Ohren gekommen, dass die Bits von Chuck Norris auch den Zustand 2 erreichen können.

Hatte ein paar neue Links unter der Rubrik Nützliche Seiten eingefügt. Die fest verlinkten Programme werden demnächst aktualisiert und der vorherige Anbieter endlich von der Page getilgt.


Schönes verlängertes Weekend. Für die, die's haben. 👅


Ach, zum Schluss:

Wikipedia: Ich weiss alles!

Google: Ich habe alles!

Facebook: Ich kenne alle!

Internet: Ohne mich seit ihr nichts!

Elektrizität: Ha, labert nur weiter so!

Mittwoch, 17. Mai 2023

Wichtige Daten ohne Cloud über mehrere Geräte hinweg synchronisieren

Auch wenn es keine Cloud gibt, sind Offline-Notizlösungen wie jedermanns beliebteste TagSpaces immer noch die beste Wahl für datenschutzbewusste Benutzer. Cloudbasierte Apps wie das allseits beliebte Evernote oder der neuere Mitbewerber Notion haben den ganz entscheidenden Vorteil, dass Ihre Notizen immer verfügbar sind. Na ja, solange Sie Internet haben. Oder zahlen Sie für die Offline-Synchronisierung.

Natürlich lassen sich dateibasierte Notizen ganz einfach mit Cloud-Diensten wie Dropbox oder Google Drive synchronisieren, aber das allein macht den Einsatz nicht herstellergebundener cloudloser Software zunichte, da Sie sich wieder der Cloud zuwenden und Ihre Daten einfach aufgeben damit es auf Ihrem Gerät verfügbar ist. (TagSpaces Pro kann mit Cloud-basierten Objektspeichern wie AWS S3 oder Wasabi verbunden werden, aber diese Option ist eigentlich eher auf professionelle Benutzer ausgerichtet, wie das „Pro“-Logo im Namen andeutet. Außerdem weiß ich, dass es immer noch Cloud ist, aber mit Dienste wie diese, zumindest haben Sie mehr Kontrolle.)

Die Einrichtung persönlicher Datei-Clouds wie Owncloud/Nextcloud kann entmutigend sein und erfordert möglicherweise zusätzliche Hardwareanforderungen, wie zum Beispiel ein NAS. Auch wenn die Verwendung des BitTorrent-Protokolls theoretisch eine gute Idee zu sein scheint, kann Resilio Sync (ehemals BTSync) fehlerhaft sein in realen Szenarien, außerdem ist die Software immer noch proprietär.

Synchronisierung zur Rettung

Ich verwende Syncthing schon seit einiger Zeit, um auf allen meinen Geräten auf meine TagSpaces-Notizen zuzugreifen, und habe kürzlich (erneut) darüber geschrieben. Als ein Kommentator (der Kommentator zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels ist derzeit der einzige Kommentar) nach der Eignung von Syncthing für die Synchronisierung von TagSpaces-Notizen fragte, hatte ich die gute Idee, darüber zu schreiben.

Wenn Sie noch nie von Synthing gehört haben, haben Sie etwas verpasst. Es handelt sich um eine kostenlose und quelloffene Peer-to-Peer-Dateisynchronisierungslösung, die für eine Vielzahl von Plattformen verfügbar ist (Windows, Linux, Mac, Android und neuerdings sogar iOS sowie die weniger offensichtlichen, wie BSDs und einige NAS-Setups).

Syncthing ist sehr konfigurierbar, einfach zu verwenden (nach einer anfänglichen Einrichtung), schnell und schmerzlos, was es zu einer idealen Ergänzung zu Ihrem Cloudless-Setup macht.

Installiere die Sache mit der Synchronisierung

Es gibt viele Möglichkeiten, die Anwendung zu installieren, und dies hängt hauptsächlich von Ihrer Plattform ab. Auf der Community-Beitragsseite von Syncthing werden alle Möglichkeiten beschrieben, wie Sie das Ding erhalten können, abhängig von Ihrem Betriebssystem. Auf Android können Sie offizielle und inoffizielle Clients im Play Store erhalten, auf iOS können Sie den inoffiziellen Möbius Sync-Client testen oder die offizielle Betaversion über TestFlight ausprobieren (weitere Informationen finden Sie im Forumsbeitrag). Auf Schreibtisch-/Laptop-basierten Geräten erhalten Sie gute Videoanweisungen zur Installation des offiziellen Pakets für Debian-basierte Linux-Distributionen und auch für Windows. Es ist vielleicht ein bisschen Arbeit (nichts Übermäßiges), aber die Mühe lohnt sich.

Der offizielle Weg, das Ding zu nutzen, ist ein unaufdringlicher Hintergrundprozess und eine webbasierte Benutzeroberfläche. Letzteres bedeutet einfach, dass Sie über einen Browser auf die Einstellungen zugreifen, indem Sie zu http://127.0.0.1:8384/ navigieren, was im Grunde genommen auf Ihren lokalen Computer zugreift (für Windows-/Mac-Benutzer: 127.0.0.1 bedeutet „localhost“). Daher ist keine Internetverbindung erforderlich oder erforderlich. Das Setzen eines Lesezeichens im Browser ist der einfachste Weg, später darauf zuzugreifen.

Es gibt auch GUIs und Tray-Indikatoren, aber ich persönlich nutze oder brauche diese nicht wirklich. (Die GTK-GUI zeigt im Grunde das Gleiche an, was der Browser bereits tut, allerdings in einem separaten Fenster, während sich die Taskleistenanzeigefunktion für einige als nützlich erweisen könnte.)

Synchronisierung mit dem Ding

Wenn Sie also zur Web-GUI-Adresse navigieren, werden Ihnen ein Standardordner und keine Verbindungen angezeigt.

 

In den Einstellungen (Aktionen > Einstellungen) können Sie eine Reihe von Dingen ändern. Die wichtigsten davon dürften der Benutzername und das Passwort für die GUI-Authentifizierung sein, die bei jedem Start der Weboberfläche abgefragt werden.

Synchronisierung verbundener Standorte aus TagSpaces

Wenn Syncthing installiert ist, müssen die Inhalte, auf die Sie in TagSpaces zugreifen, nicht mehr gerätespezifisch sein. Ich verwende TagSpaces hauptsächlich zum Notieren, daher ist die Synchronisierung von Notizen für mich das Hauptanliegen, aber natürlich können alle Ihre Dateien, Lesezeichen, getaggten Fotos und Metadaten von allen Ihren verbundenen Standorten auf ähnliche Weise zwischen allen Ihren Geräten synchronisiert werden. Das Ding erfordert eine einmalige Einrichtung (für jedes neue Gerät) und erfolgt anschließend automatisch, was es ziemlich schmerzlos macht.

Eine Einschränkung besteht hier darin, dass Sie bei der Peer-to-Peer-Synchronisierung immer ein Gerät synchronisieren sollten, bevor Sie mit der Änderung beginnen, um Synchronisierungskonflikte zu vermeiden (die durch Umbenennen einer der in Konflikt stehenden Dateien und Beibehalten beider Dateien behoben werden) und so weiter Die betroffenen Geräte sollten eingeschaltet und im Netzwerk füreinander sichtbar sein. Dies stellt jedoch im Vergleich zu proprietären Alternativen eine kleine Unannehmlichkeit dar, wenn man die Datenschutzvorteile und die feinkörnige Kontrolle bedenkt.

Zu erwähnen sind auch Dateiänderungen. My TagSpaces Pro bietet die Möglichkeit, Ordner auf Änderungen zu überwachen, sodass die Echtzeitsynchronisierung sofort erfolgen kann. Für Notizen halte ich das eigentlich für unnötig, da Normalerweise machte ich Notizen auf jeweils einem Gerät und synchronisierte es dann mit den anderen, bevor ich irgendwo anders überhaupt etwas öffnete.

Ordner hinzufügen

Sie können dies zwar auf jede gewünschte Weise tun, mein Ansatz besteht jedoch darin, ein Hauptgerät hinzuzufügen, nämlich meinen Desktop-PC, der normalerweise eingeschaltet ist und als „zentraler Speicher“ für alles dient (und den Cloud-Server ersetzt). die ich selektiv mit anderen Geräten (einem Laptop, einem Smartphone und einem Tablet) synchronisiere. Etwa das Mobile erhält nur die Notizen, nicht jedoch die Zeichnungen vom Tablet, während der Laptop auch Dateien empfängt, die ich nur auf den Computern verwende.

Auf dem Hauptgerät würden Sie also alle Ihre TagSpaces-Standorte verbinden und sie als Ordner hinzufügen, indem Sie auf der GUI auf die Schaltfläche „Ordner hinzufügen“ klicken. Im Popup-Fenster können Sie den Speicherort des Ordners auswählen und ihm einen Namen geben (wird nur in der Syncthing-GUI angezeigt).

 

Außerdem habe ich meinen „Standardordner“ in einen nützlicheren Namen umbenannt und seinen Speicherort in mein Notizenverzeichnis geändert.

Nachdem Sie einige Geräte angeschlossen haben (mehr dazu weiter unten), können Sie entscheiden, mit welchen Geräten Sie den angegebenen Ordner teilen möchten, indem Sie die Registerkarte „Freigabe“ auswählen.

 

Sobald ein angeschlossenes Gerät verfügbar ist, erhält es eine Benachrichtigung über die Freigabe, in der Sie diese annehmen oder ablehnen können. Wenn Sie zustimmen (und warum sollten Sie das in diesem Setup nicht tun), können Sie entscheiden, wo die synchronisierten Dateien gespeichert werden sollen und wie Sie den freigegebenen Ordner nennen möchten.

Und der Ordner wird nun automatisch zwischen den beiden Geräten synchronisiert.

Geräte hinzufügen

Natürlich müssen Sie auch Ihre Geräte hinzufügen. Bei mobilen Apps kann dies so einfach sein wie das Scannen des QR-Codes des Hauptgeräts (Aktionen > ID anzeigen) und das Konfigurieren des lokalen Ordners.

 

Für Geräte ohne Kamera können Sie die Webschnittstelle verwenden und auf „Remote-Gerät hinzufügen“ klicken. Dort sollten Sie dann die eindeutige Geräte-ID über dem QR-Code einfügen und Ihrem Gerät auch einen Namen geben.

 

Wenn Sie bereits einige Orte zum Teilen haben (was Sie tun sollten, wenn Sie meinem Rat folgen), können Sie dann auswählen, welche Orte Sie teilen möchten. (Bei mobilen Geräten sollten Sie dies besser vom Hauptgerät aus tun), indem Sie das Gerät auswählen, auf „Bearbeiten“ klicken und zur Registerkarte „Freigabe“ gehen.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie einen Ordner zu einem Gerät hinzufügen, müssen Sie ihn normalerweise auch vom anderen Gerät akzeptieren, es sei denn, Sie wählen in den Einstellungen „Automatisch akzeptieren“ aus.

Sie können auch erwägen, das Hauptgerät als „Einführer“ für die angeschlossenen Geräte zu kennzeichnen. Das bedeutet, dass alle Geräte mit gemeinsam genutzten Verbindungen automatisch hinzugefügt werden, was Ihnen später einige Einrichtungsprobleme erspart. Wenn Sie daran interessiert sind, wie genau Einführer ihre Eingeweihten vorstellen, ist die Syncthing-Dokumentation der richtige Weg, um etwas weiterführende Lektüre zu finden.)

Zurücklehnen und entspannen

Das ist es also im Großen und Ganzen, die Synchronisierung würde bald beginnen, und obwohl sie bei sehr großen Ordnern ein paar Minuten dauern kann, geht sie normalerweise recht schnell, insbesondere bei textbasierten Notizen und kleineren Dateien.

Das Syncthing Werkzeug ist leistungsstark. Es gibt viele Optionen und Einstellungen zum Ändern und Erkunden, aber die Dokumentation ist umfassend und wirklich hilfreich, wenn Sie etwas tiefer in die Materie eintauchen möchten. In Verbindung mit TagSpaces können Sie schnell vergessen, dass Sie jemals Cloud-basierte Dienste ausprobieren wollten, während Sie gleichzeitig die vollständige Kontrolle und den beispiellosen Datenschutz genießen, den diese einzigartige Software-Kombination bietet.

Dienstag, 2. Mai 2023

Aktuelle Themen der Digitalen Gesellschaft im Mai

 Freies Surfen für alle!

DNS-Server gehören zu den Kernelementen eines funktionierenden Internets. Tor-Server schützen nicht nur die Identität der Menschen im Internet. Sie ermöglichen ihnen auch den Zugriff auf kritische Ressourcen, Social Media und Webseiten, die blockiert werden. Damit die Digitale Gesellschaft den Betrieb der DNS- und Tor-Server für die nächsten zwei Jahre sicherstellen kann, benötigen wir 8'000 Franken.

Hilf mit, das Internet sicher und offen zu erhalten! Zum Crowdfunding: digiges.ch/sichersurfen


Frühjahrestreffen am 6. Mai

An den halbjährlichen Frühjahres- und Herbsttreffen tauschen wir uns zu unseren Themen aus, vernetzen uns und planen das nächste halbe Jahr.

Die Digitale Gesellschaft freut sich, zum 25. Netzpolitik-Synergie-Treffen einladen zu dürfen. Es findet am Samstag, 6. Mai 2023 ab 13.00 Uhr in der Bitwäscherei Zürich (und remote) statt. Das Treffen ist öffentlich; eine Anmeldung bis zum 30. April ist aber erforderlich.


Fragen zum Jugendschutzgesetz an den Bundesrat

Wie wir bereits im letzten Newsletter berichteten, kam das Referendum gegen das neue Jugendschutzgesetz in den Bereichen Film und Videospiele nicht zu Stande, weil die unklaren, problematischen Regelungen zur Alterskontrolle erst viel zu spät die nötige Aufmerksamkeit erhielten.

Kurz vor Ablauf der Sammelfrist sendete das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ein positives Signal, indem es verlautbarte, dass die geplante Alterskontrolle mit der (in Entwicklung befindlichen) schweizerischen E-ID umgesetzt werden soll. Damit kommt eine privatsphärenkonforme Form der Altersverifikation in Reichweite. Idealerweise würde sie über sogenannte Zero-Knowledge-Proofs geschehen, bei denen gegenüber den Diensteanbietern nur das binäre Attribut «Alterslimite über- oder unterschritten» anfällt und keinerlei weitergehende Personendaten. Allerdings muss auch eine E-ID letztlich freiwillig bleiben.

Weiterer politischer Druck wird daher nötig sein, um sicherzustellen, dass unsere Behörden sich tatsächlich für die technisch sauberste, sprich datensparsamste Lösung entscheiden. Ein erster Schritt dahin stellt eine gemeinsame Interpellation der Nationalrät:innen Jörg Mäder (GLP), Min Li Marti (SP) und Gerhard Andrey (Grüne) dar. Darin verlangen sie Aufklärung über relevante Detailfragen der Umsetzung. Mit einer Antwort des Bundesrats ist bis zur kommenden Session zu rechnen.


Digitale Gesellschaft wehrt sich gegen Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) äussert sich im laufenden Verfahren am Bundesverwal­tungsgericht gegen die Kabelaufklärung zum ersten Mal detailliert zu deren Funktionsweise. Dabei räumt er sogenannte Retrosuchen ein, was einigermassen delikat erscheint. Denn es bedeutet, dass er die Datenströme im Internet nicht allein in Echtzeit nach vordefinierten Stichwörtern durchsucht, sondern diese auch auf Vorrat in einer Datenbank abspeichert, um nachträglich erneut darin stöbern zu können.

Um welche Datenmengen es sich dabei handelt, welche Internet-Verbindungen («Kabel») und welche Telekom-Unternehmen betroffen sind, und wie allfällige Filter funktionieren, bleibt unklar. Unklar auch deshalb, weil weite Teile der Antworten nicht parteiöffentlich eingereicht wurden, d. h. die Beschwerdeführer:innen keine Einsicht erhalten. Dieser Geheimhaltungsversuch verletzt in eklatanter Weise einen elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz und ist für die Digitale Gesellschaft inakzeptabel. Denn nur, wenn diese Informationen offen gelegt werden, wird dem Anspruch auf rechtliches Gehör und auf effektive Beschwerde Genüge getan.


Netzpolitischer Abend zum Thema «Digitale Selbstverteidigung: Ein Irrweg?»

Diesen Donnerstag, 20. April 2023, findet der nächste Netzpolitische Abend statt zu. Zu Gast ist Chris Bühler, lizenzierter Philosoph mit Hackerherz und Flair für clevere Mechanik. Er möchte einen provokanten Denkanstoss geben und aufzeigen, dass die aktuelle Praxis der digitalen Selbstverteidigung nicht nur ein Rückfall ins Frühmittelalter darstellt, sondern darüber hinaus schädlich ist für die Entwicklung eines freien, demokratischen Internets von telnet bis Metaverse. Anschliessend diskutieren wir mit ihm und dem Publikum mögliche bessere Lösungspfade, welche durchaus existieren.

Wie immer findet die Veranstaltung im Debattierhaus Karl der Grosse in Zürich statt. Der Eintritt ist frei, die Bar öffnet um 19:00 Uhr, das Programm startet um 19:30 Uhr. Für alle, die nicht kommen können oder mögen, wird die Diskussion auch live im Netz übertragen. Wer unsere vorherigen Netzpolitischen Abende verpasst hat, kann diese nachträglich ebenfalls nachschauen.


Netzpodcast

Im Netzpodcast sprechen wir über Aktuelles aus der Netzpolitik mit Bezug zur Schweiz. Die letzten beiden Folgen behandelten die Themen «Kabelaufklärung mit Retrosuche, Biometrische Identifikation beim Fedpol, ‹Künstliche Intelligenz› und ChatGPT» sowie «Schweizer Banken wollen einen Swisscoin, Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben, Zugang zu Mobilitätsdaten für den Krisenfall».

Zu hören sind die vertrauten Stimmen von Jörg Mäder und Kire Schönenberger sowie seit kurzem neu dabei Florian Wüstholz, freier Journalist mit Digitalkompetenzen.

Der Podcast ist auf allen üblichen Plattformen und auf netzpodcast.ch erhältlich.


Netzpolitik-Treff

Jeden Donnerstagabend laden wir ab 18.00 Uhr zum «Netzpolitik-Treff» in unseren Hackerspace in Zürich, der Bitwäscherei. Dies soll die Zusammenarbeit in den Fachgruppen erleichtern, Anlass zu interessanten Gesprächen geben und/oder einfach nur Gelegenheit bieten für ein kühles Getränk in gemütlicher Runde.


Dein Engagement

Als Bürgerrechts- und Konsumentenschutzorganisation setzt sich die Digitale Gesellschaft für Grund- und Menschenrechte und eine offene Wissenskultur ein. Auch Deine Hilfe wird benötigt! Mit einer (aktiven) Mitgliedschaft kannst Du unsere Arbeit unterstützen, sei es als Gönnerin oder Spender.

Herzlichen Dank!

Mittwoch, 21. Dezember 2022

WhatsApp: Millionen Schweizer Handynummern geleakt

 

Bei WhatsApp erbeutet: Fast 500 Millionen Telefonnummern aus der ganzen Welt sind offen im Netz gelandet. 1,5 Millionen davon sind Schweizer Nummern.
WhatsApp-Logo
(Quelle: WhatsApp)
 
Wie das Portal Cybernews berichtet, wurden – mutmasslich durch Scraping – im November 487 Millionen Handynummern erbeutet. Diese stammen von Nutzern aus insgesamt 84 Ländern, darunter auch der Schweiz. Ein User bot diese Nummern in einem Forum zum Verkauf an. Falls die Datensätze gekauft werden, würden sie vermutlich für Phishing-Angriffe, Abofallen oder einfach aggressive Werbung missbraucht werden.
Was ist Scraping? Unter Scraping versteht man den Einsatz eines Scripts oder einer Anwendung, welches bei einer Quelle Daten durch methodisches «durchprobieren» abgreift.
Quelle: Cybernews.com
Bei den Datensätzen mit Nummern aus den USA, Grossbritannien und Deutschland wurde der Verkauf bereits bestätigt, wie das Portal erfahren haben will. Dabei erzielten die Kriminellen insgesamt 11'500 Dollar. Wie das Cybernews ebenfalls bestätigte, handelt es sich effektiv im richtige Nummern – zumindest teilweise. Dies ergab eine Stichprobe, die von der Redaktion durchgeführt wurde. Interessant ein Fakt, den Inside IT erfahren hat: Der Datensatz aus Kuwait enthielt 4,6 Millionen Nummern. In dem nahöstlichen Land leben aber nur 4,3 Millionen Menschen. Es müssen sich daher wohl beinah alle Nummern des Landes im Leak befinden. 
Immerhin: Namen oder andere persönliche Daten sollen sich nicht in den Datensätzen befinden.
Welche Daten haben die Angreifer? Die Angreifer haben offenbar einfach alle typischen Telefonnummern-Bereiche durchprobiert. Damit wissen diese nun, mit welchen Mobile-Nummern WhatsApp-Konten verknüpft sind. Das dürfte aber auch schon alles sein, was auch der leicht genervt formulierte Tweet von «HaveIbeenpwned»-Betreiber Troy Hunt vermuten lässt:
Übersetzung: «Offenbar handelt es sich bei der WhatsApp-'Sicherheitslücke' buchstäblich nur darum, dass WhatsApp genau das tut, was es tun soll. Ich habe die übertriebenen Behauptungen und die anschliessende Berichterstattung über 'Sicherheitslücken' wie diese wirklich satt.»
PCtipp meint: Passen Sie in den kommenden Wochen und Monaten (bzw. einfach generell) gut auf, wenn Sie WhatsApp-Nachrichten von unbekannten Nummern erhalten. Oder auch bei bekannten Absendern, wenn diese z. B. plötzlich Hochdeutsch statt Schweizerdeutsch schreiben oder seltsame Formulierungen verwenden. Klicken Sie in diesem Fällen nicht blind auf Links, die Ihnen andere geschickt haben.